Existenzverwünschung und Existenzvorwurf Kaum ein Thema ist stärker tabuisiert, als die Frage: „Warum haben wir Kinder?“ Das soeben erschienene philosophie-Magazin ist nicht nur deswegen zu beglückwünschen, weil es gleich in der ersten Ausgabe, für Januar 2012, dieser im deutschen Denken unterbelichteten Frage das Dossier widmet, sondern zumal auch deshalb, weil darin von Wolfram Eilenberger das Gebot des philanthropischen Antinatalismus („Kinderlosigkeit ist die Nächstenliebe unserer Zeit“) bedacht wird: „Du sollst nicht zeugen!“ In der Tat ist „Du sollst nicht zeugen!“ das Urgebot aller Ethik, da bei seiner Befolgung alle weiteren ethischen Gebote alsbald überflüssig würden: Hielten sich alle an das Urgebot, so gäbe es in circa 100 Jahren keine Menschen mehr, um derentwillen etwa an das Gebot „Du sollst nicht töten!“ zu erinnern wäre. Aller Unmenschlichkeit und aller Ethik – deren raison d’être die Unmenschlichkeit ist, als deren Korrektiv sie ja auftritt – wäre der fruchtbare Boden entzogen.
Aber – so lautet der Lieblingseinwand gegen den philanthropischen Antinatalismus: Sind nicht alle Personen froh und ihren Eltern dankbar, dass ihnen das Leben „geschenkt“ wurde? Keineswegs. Wer in der Lage ist, Urlaub von sich selbst zu nehmen und sich in Gedanken ungeworden zu machen – Dichter und Denker also –, gelangt zu erstaunlichen Ergebnissen, ja: mitunter zu Appellen und Vorwürfen! Lassen wir an dieser Stelle die geläufige und eher adressatenlose antike Existenzverwünschung eines Euripides oder Sophokles (mit ihrer Hochhaltung des μὴ φῦναι – Nichtgeborenseins – als dem Besten) außer Betracht; dem Schicksal kann man schlecht einen Vorwurf machen. Und schenken wir drei Großdichtern ein wenig Aufmerksamkeit, denen existenzerhellend klar wurde, dass Existenzgründer ihre Geschöpfe ungefragt (!) hervorgehen lassen.
Dante In Dantes Göttlicher Komödie findet sich eine Existenzverwünschung, deren Adressaten gleichermaßen Gott und Eltern sind: „Sie lästerten auf Gott und ihre Eltern, Die Menschheit und den Ort, die Zeit, den Samen, Aus welchem sie erzeuget und geboren.“ (Dante, Göttliche Komödie, Bechtermünz Verlag o. J., Die Hölle, dritter Gesang, S. 24)
John Milton Miltons Adam schleudert seinem Schöpfer, Gott, den Vorwurf entgegen: „Bat ich dich etwa, Schöpfer, mich aus Ton Zum Menschen zu gestalten, aus dem Dunkel mich zu erheben oder mich hierher Ins Paradies zu setzen? Nein, ich war, Ward ohne meinen Willen; drum wär’s billig, Ich würde wieder Staub auf meinen Wunsch. Nimm alles hin, was ich empfing; zu schwer Sind die Bedingungen, die mir ein Glück, Nach dem ich nicht gestrebt, verbürgen sollten!“ (John Milton, Das Verlorene Paradies, zehntes Buch, 743ff, Zweitausendeins, Ff/M 2008, S. 501)
Mary Shelley Auch in Mary Shelleys Frankenstein ist der Topos bloßer Existenzverwünschung überschritten, und es kommt zur Anklage gegen den Schöpfer. Dabei ist sich Shelley der Existenzanklage im Werk ihres berühmten Vorgängers Milton bewusst und rekurriert auf den von Adam gegen seinen göttlichen Schöpfer gerichteten Vorwurf, um die Daseinsnot des von Dr. Frankenstein geschaffenen Kunstmenschen drastisch hervortreten zu lassen: „Like Adam, I was apparently united by no link to any other being in existence; but his state was far different from mine in every other respect. He had come forth from the hands of God a perfect creature, happy and prosperous, guarded by the especial care of his Creator; he was allowed to converse with, and acquire knowledge from, beings of a superior nature: but I was wretched, helpless, and alone.” (Shelley, Frankenstein, Könemann 1995, S. 126) „Accursed creator! Why did you form a monster so hideous that even you turned from me in disgust? God, in pity, made man beautiful and alluring, after his own image; but my form is a filthy type of yours, more horrid even from the very resemblance. Satan had his companions, fellow-devils, to admire and encourage him; but I am solitary and abhorred.” (A.a.O., S. 127) Darin Adam vergleichbar, ist der todunglückliche Kunstmensch des Dr. Frankenstein ein erster seiner Art. Anders jedoch als Adam, wird er auch der einzige bleiben. Denn den Wunsch nach einer glücksverheißenden Gefährtin verwehrt ihm Dr. Frankenstein, indem er den ersten weiblichen Kunstmenschen kurz vor der Fertigstellung in seinem Labor zerstört.
Daseins-Anklage bei Georges Poulet Die weitausgreifenden Forschungen des bedeutenden Antinatalisten und Privatgelehrten Guido Kohlbecher haben mit Georges Poulets Rien n’est... einen Roman zutage gefördert – und somit die raison d’être für den vorliegenden Text zuallererst bereitgestellt –, in dem der altüberlieferte, die gesamte europäische Kulturgeschichte durchziehende Topos der Existenzverwünschung einen literarischen Kulminationspunkt erreicht und neue Gestalt annimmt: in einer gegen die eigenen Eltern gerichteten Daseins-Anklage (für eine Zitatensammlung siehe Heinz Rölleke: „O wär’ ich nie geboren!“ Zum Topos der Existenzverwünschung in der europäischen Literatur, B. Kühlen Verlag, Mönchengladbach 1979)
Vielleicht ist Georges Poulet der erste, der in seinem nicht ins Deutsche übersetzten Entwicklungsroman Rien n’est... von 1913 die Topoi einer bislang eher ohnmächtigen Existenzverwünschung und des Existenzvorwurfs literarisch überschreitet und jene verrechtlichte und gegen die eigenen Eltern gerichtete Personalisierung der Existenz-Anklage konturiert, die in vergangenen Jahren weltliche Gerichte die bis dato rechtsferne metaphysische Frage eines Rechts auf Nichtexistenz behandeln ließ.
In seinem vom belgischen Literaturnobelpreisträger Maeterlinck hoch gelobten – Roman führt Poulet vor, wie die Substanz für eine Daeins-Anklage aus der Logizität des französischen Code Civil gewonnen werden kann. Aller Daseinsdankbarkeit den Rücken kehrend – die den meisten Menschen wohl schon mit der nährenden Muttermilch verabreicht wird (sofern sie nicht zu den Millionen Kindern gehören, die seit Menschengedenken alljährlich verhungern oder an einfachen Infektionen sterben) –, zieht Poulet gleichsam einen Korken aus dem Napoleonischen Code Civil. Der Flaschengeist entweicht, offenbar ohne zu Lebzeiten Poulets auf die forma mentis Einfluss zu nehmen. Nach rühmender Erwähnung durch Maeterlinck findet sich erst in unseren Tagen ein später Widerhall dessen, was bei Poulet vorgezeichnet ist: eine Verrechtlichung und Personalisierung der Existenzverwünschung. Notwendigerweise ungefragt gezeugte und geborene, unverlangt existierende Menschen mit schweren Behinderungen begreifen sich als Opfer einer Untat und setzen sich heute in einigen Fällen gegen die Gründer ihrer Existenz oder gegen ärztliche Fehldiagnosen (Präimplantations- oder Ultraschalldiagnosen, bei denen schwere Krankheiten oder Missbildungen übersehen wurden) mit Mitteln zur Wehr, die im französischen Code Civil vorgebildet sind.
Vermittelt über Poulets diesbezügliche Ausführungen hätte mit dem Code Civil ein bedeutendes neuzeitliches Rechtskorpus für tatsächlich vorkommende Daseins-Anklagen unserer Gegenwart zum Vorbild und Movens werden können. Anders gesagt: Ausgerechnet in einem der maßgeblichen neuzeitlichen Immunsysteme, mit denen eine zivilisierte Zukunft der Menschheit garantiert werden soll, entdeckt Poulet unter den Auspizien von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit eine Schwachstelle unserer kaum hinterfragten gesellschaftlichen Synthesis, die es jedem gestattet, gegen die Gründer der eigenen Existenz zu klagen. In der rechtsmetaphysischen Fluchtlinie einer Menschheit, deren Individuen über den Nötigungscharakter ihrer Existenz aufgeklärt sind, liegt nichts Geringeres als eine Klagewelle, die zur Existenzgründung entschlossene Paare von ihrer Entscheidung Abstand nehmen ließe und somit zum Verebben menschlicher Existenz auf Erden führte.
Der Fortschritt von der altüberlieferten Existenzverwünschung antiker Provenienz hin zur modernen Daseins-Anklage ereignet sich in nachstehender, dem jungen Andoche in den Mund gelegten – seinen Vater, Galipiat, lästernden – Passage, die ich parallel im französischen Original und in deutscher Übersetzung biete:
Je sais bien que j'ai l'air de dire une bêtise quand je déclare que je n'ai pas demandé à naître. C'est cependant vrai.Connais-tu l’article 1382 du Code civil?– Non, fis-je, surpris de l’arrivée de Code civil dans cette histoire.– L’article 1382 dit textuellement : « Tout fait quelconque de l'homme, qui cause à autrui un dommage, oblige celui par la faute duquel il est arrivé à le réparer. » Eh ! bien, Galipiat a pu prendre un certain plaisir, le jour où ma mère a consenti à le distraire ; mais c’est moi qui ai payé la casse, si j’ose ainsi parler. Il y a eu de sa part dommage causé à ma personne, puisqu’il m’a transmis la vie et, avec cette servitude douloureuse, toutes les maladies que lui, sa femme et leurs ascendants à l’un et à l’autre ont recueillies et collectionnées au cours de leurs débauches, de / leurs aventures et de leurs fatigues, sans compter celles que je vais gagner moi-même dans mes propres excès et mes catastrophes personnelles.Tu crois que c'est par imprudence ou par négligence que mon père m'a laissé tomber dans ce monde; [...] Dans son for intérieur, il a décrété ma naissance. Il a dit°: moi, Blaise-Isidore-Anastase Galipiat, épicier et propriétaire à Javeau-le-Fleuri, de par et pour mon bon plaisir, je condamne le futur Andoche, mon fils légal et légitime, à toutes les peines, fatigues, tourments, travaux vulgaires, obligations sociales, servitudes mondaines, souffrances corporelles, tortures morales, à tous les fléaux, tristesses et misères, râles, affres et hoquets que comporte l'existence en ce bas monde [...], et cela en dernier ressort, sans appel, sans qu'il puisse s'y soustraire ni protester, et jusqu'à ce que mort s'en suive.(Georges Poulet, Rien n'est..., Librairie Ollendorf, Paris 1913, S. 87ff)
Ich weiß sehr wohl, dass es wie eine große Dummheit klingen muss, wenn ich jetzt erkläre, dass ich nicht darum gebeten habe, geboren zu werden. Aber dem ist tatsächlich so. Kennst Du Artikel 1382 des Code Civil?– Nein, sagte ich, überrascht, dass der Code Civil in diese Geschichte hereinspielt.– Artikel 1382 sagt wörtlich: „Jede Handlung eines Menschen, von welcher Art sie auch sei, verpflichtet, wenn sie einem anderen Schaden verursacht, denjenigen, durch dessen Verschulden dies geschah, zur Entschädigung.“ Also: An jenem Tag, an dem meine Mutter zustimmte, ihn ein wenig zu unterhalten, hatte Galipiat seinen Spaß; doch bin gewissermaßen ich es, der für den Schaden aufkommen muss. Er ist der Urheber eines mir zugefügten Schadens, da er in leidschwangerer Dienstbarkeit das Leben an mich ebenso weitergegeben hat wie all die Krankheiten, die er, seine Frau und ihre Vorfahren im Laufe ihrer Ausschweifungen gesammelt haben, ihrer Abenteuer und Strapazen, ganz zu schweigen von denen, die ich mir im Zuge meiner eigenen Exzesse und persönlichen Katastrophen zuziehen werdeDu meinst, dass ich in diese Welt geworfen wurde, geht auf die Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit meines Vaters zurück; [...] In seinem Innersten hat er meine Geburt verfügt. Er sagte: Ich, Blaise-Isidore-Anastase Galipat, Besitzer einer Kolonialwarenhandlung in Javeau-le-Fleuri, verurteile den künftigen Andoche, meinen legalen und legitimen Sohn, um meines reinen Vergnügens willen zu allen Kümmernissen, Strapazen, Qualen, niederen Tätigkeiten, sozialen Verpflichtungen, gesellschaftlichen Zwängen, körperlichen Leiden, Gewissensmartern und liefere ihn jeglichen Plagen aus, aller Trübsal und Misere, dem Todesröcheln, Grauen und Aufstoßen, die mit dem Dasein in dieser niederen Welt einhergehen [...] und ich tue dies in letzter Instanz, ohne Möglichkeit zum Einspruch, ohne dass er sich alledem entziehen oder protestieren könnte, bis dass der Tod eintritt.
Mit dieser Passage plädiert Poulet für eine konsequente Anwendung des Strafgesetzes dahingehend, dass allen Nachkommen, nicht bloß behinderten, eine Klagemöglichkeit gegen ihre Erzeuger eingeräumt wird. Poulet lässt seinen Andoche die – in der antinatalistischen Philosophie der Gegenwart wiederkehrende – Auffassung vertreten, durch unsere Hervorbringung werde uns geschadet. Der Erzeuger gilt als der „Urheber eines mir zugefügten Schadens“. Lässt man sich auf den Gang der Argumentation unmittelbar ein, so müsste zur Schadensbehebung (als Schaden wird die Zumutung des Lebens angesehen) der geschädigten Person das Leben wieder genommen werden, damit sie unbeschädigt dasteht. Wie indes leicht einzusehen ist, kann jemandem weder das Leben gegeben („geschenkt“) noch genommen werden. Denken wir zur Veranschaulichung kurz an ein Elementarteilchen (an ein physikalisches, weniger an ein Houellebecqsches), welches sich zwar gegen ethische Betrachtungen sperrt, da man seine Lage nicht verbessern oder verschlechtern (sondern bloß im Raum verändern) kann, auf das aber dennoch das allgemeinere Moment des Affiziertwerdens Anwendung findet: Wird das Elementarteilchen dadurch, dass es in Existenz tritt, affiziert? Mitnichten. Analog setzt jemandem etwas schenken voraus, dass der Betreffende bereits existiert. Eine Handlung, die bewirkt, dass jemand zuallererst in Existenz tritt, schenkt ihm folglich nichts. Und jemandem etwas zu nehmen, setzt voraus, dass der Betreffende fortexistiert. Eine Handlung, die bewirkte, dass der Betreffende zu existieren aufhörte, nahm dem Betreffenden nichts.
Demnach sind Versuche, die eigenen Eltern deswegen zu verklagen, weil sie uns schadeten, indem sie uns zeugten, aus Gründen mangelnder rationaler Unterfütterung zum Scheitern verurteilt: Wir stehen dadurch, dass man uns „ins Dasein rief“ (es sollte besser heißen: dass man uns entstehen ließ) nicht schlechter da, als „wir“ ungezeugt dagestanden hätten. Denn als Ungezeugte stünden wir gar nicht „da“, insofern „wir“ überhaupt nicht existieren würden. Man rief oder brachte uns nicht ins Dasein. Unsere Eltern wirkten als Existenzgründer.
Auch wenn feststeht, dass uns nicht dadurch geschadet wird, dass man uns zeugt: Zutreffend bleibt, dass man Menschen hervorgehen lässt, die dazu verurteilt sind, den von Poulet aufgestellten Katalog der Leiden mindestens teilweise zu durchleben: Kümmernisse, Strapazen, Qualen, niedere Tätigkeiten, soziale Verpflichtungen, körperliche Leiden und Gewissensmartern, Trübsal und Misere und das abschließende Todesröcheln. Dieser Katalog sollte in der Tat Anlass genug sein, eine etwaige Entscheidung zur Zeugung zu revidieren. – Zumal wenn wir dem zustimmen, dass Leiden schwerer wiegen als Glück: Dem in medikamentös nicht zu mildernden Schmerzen sich Windenden können wir das Leid nicht dadurch nehmen, dass wir ihm alle Glückverheißungen dieser Welt zur Verfügung stellen oder ihn an glückliche Episoden in seinem Leben erinnern. Den heute noch glücklichsten Menschen der Welt hingegen sehen wir bereits morgen von einem Infarkt niedergestreckt. Dies ist ein neganthropischer Grundzug unseres Daseins.
Gegen Gott als Existenzgründer lassen sich schlecht Prozesse führen, gegen Eltern schon. Folgende Notiz berichtet von einer erfolgreichen Existenz-Anklage just in Frankreich, wo dem damals 17-jährigen Behinderten Nicolas Perruche nach mehreren gerichtlichen Instanzen Schadensersatz für seine Geburt zugesprochen wurde. Nicolas’ Mutter war während der Schwangerschaft an Röteln erkrankt und hätte sich nach eigenem Bekunden für eine Abtreibung entschieden, wenn die Ärzte sie auf die Gefahr von Behinderungen hingewiesen hätten. Stattdessen aber beruhigten die Ärzte sie. Nicolas kam 1983 schwer behindert zur Welt. Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen bekamen die Eltern Schadensersatzzahlungen. Hiermit gaben sie sich allerdings nicht zufrieden, sondern bestanden zudem auf dem Recht ihres Kindes, nicht geboren worden zu sein. Das Gericht gab ihnen recht. Allerdings verabschiedete das französische Parlament im Januar 2002 ein Gesetz, das die Entschädigung Behinderter für ihre Geburt untersagt. Ein Recht auf Schadensersatz komme nur dann in Frage, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen einem ärztlichen Fehler und einer Behinderung besteht (vgl. etwa NZZ Online, 16. Januar 2002: http://www.nzz.ch/2002/01/16/fe/article7WGHW.html [URL eingesehen am 29.11.2011]).
Poulet buchstabiert das Dasein eines jeden von uns als kompensationswürdigen Schadensfall. Er regt an, die eigenen Eltern dafür auf Schadensersatz zu verklagen, ungefragt geschaffen worden zu sein. Damit geht er weit über das hinaus, was heute Wrongful-Life-Klage genannt wird: Gerichtliche Klagen von Kranken oder Behinderten gegen die eigenen Eltern, die angestrengt werden, weil diese es nicht unterlassen haben, den zur Krankheit oder Behinderung verurteilten Nachwuchs hervorzubringen. In Poulets Roman sind nicht allein vererbbare Krankheiten als Grund für die moralische Bedenklichkeit einer pronatalen Entscheidung angeführt. – Ihm kommt das Verdienst zu, unser aller Dasein als, häufig fremdnütziges, Diktat ausgedeutet zu haben, das wegen seiner nichtkompensierbaren Leiden und in Ansehung des unvermeidlichen Endes besser nicht gewesen wäre. Eine antinatalistische Einstellung, die schon Maeterlinck bei Poulet entdeckt und zur Sprache gebracht hatte: „WARUM, so fragt Georges Poulet in seinem unbekannten Meisterwerk ‚Nichts ist’, warum das Dasein einer Gattung verlängern, deren Entwicklung nur ihre Leidfähigkeit vermehrt?“ (Maurice Maeterlinck, Vor dem großen Schweigen, S. Fischer Verlag, Berlin 1935, S. 134. „Pourquoi prolonger l’existence d’une espèce dont le développement n’accroît que sa puissance de souffrir?” – heißt es bei Poulet, a.a.O. S. 191.) Ein Recht auf Nichtgezeugtwerden können wir schlechterdings nicht statuieren, da dieses Recht keine Adressaten hätte. Wohl aber kann im Anschluss an Poulets Ausführungen die Pflicht postuliert werden, solange keine neuen Menschen hervorzubringen, wie nicht garantiert ist, dass ihnen Kümmernisse, Strapazen, Qualen und das Todesröcheln erspart bleiben. Klassisch formuliert von Anton Wildgans:
Wer darf solchen Herzens Einen Menschen aufwecken Aus dem Schlummer des Nichtseins? Schläft er nicht in süßester Dämmernis Angstverschont, notgefeit, wunschlos? Schläft er nicht Keimgeborgen, erdeneins, gotteins? Hörtet ihr seine Stimme Jemals rufen nach euerem Leben? Ihr ruft ihn, nicht er euch! Und ist er dann da, ans Licht gezwungen, Ist nicht sein erster Laut Schrei? Blendung das erste Gefühl seiner Augen? Hunger das erste Wissen von seinem Ich?! Menschenanfang ist Leidbeginn! Lebensbeginn ist Sterbens Anfang! Wer ist so ruchlos, Einen Menschen zu wecken Aus dem Schlummer des Nichtseins?
(Anton Wildgans: Dies irae, Gesammelte Werke. Leipzig: L. Staackmann Verlag, 1930, Bd. 4, S. 198f)